Inklusion

Seit dem März 2009 ist die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen auch in Deutschland geltendes Recht: sie garantiert im Artikel 24 nicht nur das Recht auf Bildung, sondern auch das Recht auf den Zugang zu einem inklusiven Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen.
An der Europaschule wurde deshalb im Schuljahr 2009/2010 ein Arbeitskreis gegründet, der die Gelingensbedingungen für die Einrichtung einer integrativen Lerngruppe an dieser Schule erarbeiten sollte. Im Schuljahr 2011/12 wurde erstmals eine „integrative Lerngruppe“ eingerichtet.
Das im Jahr 2013 verabschiedete 9. Schulrechtsänderungsgesetz macht es Eltern möglich, ihr Kind wohnortnah inklusiv beschulen zu lassen. Hier in Bornheim hat bisher eine Kooperation aller beteiligten Schulen dafür gesorgt, dass alle Elternwünsche erfüllt werden konnten.
Gleichzeitig haben aber die sich ändernden Bedingungen,  insbesondere, was die personelle Ausstattung der Schule betrifft, dazu geführt, dass wir seit dem Schuljahr 2015/16 das im Folgenden dargestellte Modell eingeführt haben. Nach einer Phase der Erprobung wird dieses evaluiert und von den Gremien der Schulgemeinde neu beraten.
Inklusion ist und bleibt also ein Prozess, an dem die ganze Schulgemeinde beteiligt ist. Leitgedanke ist dabei, eine Schule für alle Kinder zu sein. Da dies schon immer auch der Leitgedanke bei unserer Arbeit als Gesamtschule war, ist Inklusion in vielerlei Hinsicht eine konsequente Weiterentwicklung der bisher geleisteten Arbeit.

1. Die Rahmenbedingungen (Stand 2021)

1.1 Ansprechpartner

Philipp Michel (philipp.michel@europaschule-bornheim.de)

1.2 Das Inklusionsteam

Das sonderpädagogische Team setzt sich aktuell aus 9 Sonderpädagog*innen zusammen. Dabei haben 3 Kolleg*innen zusätzlich die Fakultas für die Sek II und können dort die Kinder sonderpädagogisch fördern, sowie den Kurs „Sonderpädagogik“ anbieten.
Hinzu kommen eine Sozialpädagogin und ein Sozialpädagoge, sowie 2 MPT Fachkräfte.

1.3 Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf

An der EuBo werden etwa 80 Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf beschult, welche sich auf alle Klassen und Jahrgangsstufen aufteilen. Die Kinder haben ganz unterschiedliche Förderschwerpunkte, sodass auch diese Gruppe sehr heterogen und die sonderpädagogische Förderung ganz individuell innerhalb der Rahmenstruktur stattfindet.

Weitere Informationen sind dem Inklusionskonzept zu entnehmen. Hier finden Sie neben unserer Arbeit und unserem pädagogischen Ansatz u.a. auch das Unterstützungsnetzwerk, die Ansprechpartner*innen, die Genese etc.

Viel Spaß beim Stöbern!

2. Sonderpädagogische Förderung und inklusives Lernen

Der Weg zu einem inklusiven Lernen, aber auch die (sonderpädagogische) Förderung jeder einzelnen Schülerin und jedes einzelnen Schülers wird dadurch erleichtert, dass viele Prinzipien, die im Bereich der allgemeinen Pädagogik, aber auch im Bereich der Sonderpädagogik als grundlegend gelten, seit vielen Jahren an Gesamtschulen, also auch an unserer Schule praktiziert werden.

2.1 Schulische Ebene

flexibler Einsatz der Sonderpädagogen
Die Sonderpädagogen sind in der Europaschule Klassen fest zugeordnet und somit auch den Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die die jeweiligen Klassen besuchen. Die Besonderheit besteht darin, dass die Sonderpädagogen flexibel bleiben können, zu welchen Tagen und Zeiten sie in den Klassen tätig sind. Der Einsatz und die Arbeit in der Doppelbesetzung werden gemeinsam mit den jeweiligen Teams der Klassenleitung besprochen und festgelegt.

SamS
SamS steht für Schüler arbeiten mit Schülern und ist ein Raum in der Schule, den die Schüler der Sekundarstufe I aufsuchen können, wenn sie eine Auszeit benötigen, Unterstützung brauchen oder Gesprächsbedarf haben. Weitere Infos zum SamS erhalten Sie hier.

Förderkonferenz
Die Sonderpädagogen treffen sich in Ihrem Team einmal wöchentlich und tauschen sich über Gegebenheiten und ihre Tätigkeitsfelder aus. Neben aktuellen Berichterstattungen arbeiten sie gemeinsam an der Weiterentwicklung des Konzepts „Inklusion“. Zudem finden einmal im Monat Fallberatungen statt, in denen sich sowohl die Sonderpädagogen als auch die Fachlehrer in Bezug auf ihre Arbeit mit den Kindern mit Förderbedarf beraten lassen können.

Inklusionskonferenz
Diese Konferenz hat den Status einer Fachkonferenz. Dort treffen sich ein- bis zweimal pro Halbjahr Eltern, Lehrer und Schüler, um sich gemeinsam über den aktuellen Stand der Inklusion an unserer Schule auszutauschen sowie bei Bedarf weitere Arbeitsgruppen zu bilden.

2.2 Klassenebene

Die Gesamtschule bietet in ihrer Organisation des Klassenlebens, also des Lernens und der sozialen Gemeinschaft Strukturen, die für das Gemeinsame Lernen förderlich sind.
Weitere Informationen dazu finden Sie z.B. auf den Seiten „Schulprogramm“ oder „Schulsozialarbeit

2.3 Individuelle Ebene

Inklusion und Gemeinsames Lernen können nur dann gelingen, wenn jeder Schüler und jede Schülerin gemäß seinen/ihren Fähigkeiten lernen kann. Schülerinnen und Schüler mit einem Förderbedarf werden hier von den im Klassenteam arbeitenden Sonderpädagoginnen und Sonderpädagoginnen in enger Kooperation mit den Klassen- und Fachlehrerinnen und Fachlehrern unterstützt. Zu dieser Unterstützung gehören:

Individuelle Förderpläne

Zu Beginn eines jeden Schuljahres diagnostizieren die Sonderpädagogen die Stärken und Förderbedürfnisse der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Hieraus entwickeln wir im Dialog mit den Schülern einen individuellen Förderplan sowie zwei bis drei Förderziele. Anhand von konkreten Maßnahmen und Angeboten sollen diese kurz- bis mittelfristig erreicht werden können.

Reflexionen und Feedback

Sowohl zur Erreichung von Förderzielen als auch zur Intervention und Prävention von Auffälligkeiten setzen wir regelmäßige Reflexionen und Feedback (d. h. mindestens einmal wöchentlich) ein. Dabei schätzen sich meist zunächst die Schüler selbst ein, um im Anschluss eine Rückmeldung vom Lehrer zu erhalten und ihre Eigenwahrnehmung mit der Fremdwahrnehmung abzugleichen.
Eine direkte Rückmeldung erhalten Schüler bei Bedarf, entweder nach besonders gelungenem Verhalten oder aber auch nach kritischem Verhalten.

EuBook

Je nach Förderbedarf erhalten die Schüler eine Mitteilungsmappe mit einem Rückmeldebogen für jeweils eine Schulwoche. Auf diesen holen sich die Schüler von den Lehrern nach jeder Stunde eine Rückmeldung, bezogen auf ein bestimmtes Förderziel, ein. Zu Beginn der Woche wird eine Vereinbarung („Deal“) über ein mögliches Wochenziel zwischen dem Schüler und dem Sonderpädagogen getroffen. Diese wird am Ende der Woche anhand des Rückmeldebogens überprüft und der Schüler erhält eine Belohnung bei Erreichen seines Wochenziels bzw. Erfüllen seines Teils der Vereinbarung.

Verhaltensverträge

Bei Bedarf schließen wir mit einzelnen Schülern Verhaltensverträge ab. Diese beziehen sich auf ein bestimmtes Ziel bzw. konkret erwünschtes Verhalten. Bei Erreichen des Ziels erhalten die Schüler eine Belohnung.

Differenzierung

An unserer Schule finden sich vielfältige Formen der Äußeren Differenzierung (siehe auch „Individuelle Förderung“) Außerdem führen wir in den Hauptfächern bei Bedarf Förderstunden in Kleingruppen durch.
Bei der Inneren Differenzierung werden dem Förderplan des Schülers entsprechend vor allem das Unterrichtsmaterial und/oder die Unterrichtsmethode angepasst, um den individuellen Bedürfnissen des Kindes gerecht zu werden. Diese Differenzierung kann die unterschiedlichsten Ausprägungen haben: Differenzierung der Inhalte (qualitativ und/oder quantitativ), der Methoden, der Leistungskontrolle, der Medien, der Sozialform, der personalen Unterstützung oder des Erziehungsstils.

Auszeiten

Eine weitere Form der Inneren Differenzierung stellen die Auszeiten dar. Wenn ein Schüler aufgrund seines Lern- und Arbeitsverhaltens oder anderen akuten emotional und sozialen Hindernisse nicht mehr dazu in der Lage ist am Unterricht teilzunehmen, hat er in Absprache mit seinen Lehrern die Möglichkeit eine Auszeit zu nehmen. Dies erfolgt z. B. durch das Zeigen einer Auszeitkarte oder individuellen Absprachen mit dem Schüler. Er oder sie hat danach die Möglichkeit an einem Inseltisch im Klassenraum (siehe auch 2.2) oder im SamS-Raum weiter zu arbeiten bzw. wieder zur Ruhe zu kommen.

Patenschaften

Oberstufenschülerinnen und –schüler übernehmen Patenschaften für Kinder aus der Unterstufe, um diese zum Beispiel einmal pro Woche in einem Unterrichtsfach zu unterstützen (siehe 2.1 SAmS)

3. Berufsvorbereitung

3.1 Berufsvorbereitung

(siehe auch „Studien-und Berufsorientierung“)

Die berufliche Orientierung ist ein wichtiger Bestandteil der Arbeit in den Klassen 8-10 für alle Schülerinnen und Schüler. Dabei geht es darum, grundlegende Kenntnisse über die Wirtschafts- und Arbeitswelt zu vermitteln, erste berufliche Praxiserfahrungen zu ermöglichen, personale und soziale Kompetenzen zu entwickeln und zu fördern. Dieser Prozess findet für die Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf einerseits allgemeinbildend innerhalb des Klassenverbandes, andererseits als ein persönlicher Erfahrungs- und Entwicklungsprozess statt.

Damit dies erfolgreich gelingt, bedarf es einer engen Zusammenarbeit verschiedenster Partner: Der Schüler, der Schule, der eingebundenen Lehrer, der Eltern, Vertreter der regionalen Wirtschaft, der Bundesagentur für Arbeit, des Integrationsfachdienst (IFD) usw.

In den einzelnen Jahrgängen werden folgende Maßnahmen für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf zur vertiefenden Berufsvorbereitung angeboten und durchgeführt. Individuell kann es notwendig sein, dass die Angebote und Maßnahmen an den Entwicklungsstand und Förderbedarf der Schüler angepasst oder geändert werden müssen.

Jahrgangsstufe 8

Berufsorientierungstage: Betriebserkundungen, Arbeit mit dem Internetprogramm und Arbeitsmaterial von „planet-beruf.de
Potenzialanalyse innerhalb der Schule (angepasst an den individuellen Förderbedarf): Sie soll ermöglichen, Fähigkeiten, Stärken, Neigungen und Interessen hinsichtlich einer zukünftigen Berufstätigkeit feststellen und erkennen zu können.

Jahrgangsstufe 9
  • Besuch der Bonner Berufswahlmesse für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf
  • Besuch des Berufsinformationszentrums BIZ
  • Erstes Beratungsgespräch durch einen Reha-Fachberater der Agentur für Arbeit in der Schule. Im Anschluss wird ein Berufswahl- und Eignungsfeststellungstest durch die Agentur für Arbeit durchgeführt.
  • Bei Bedarf weitere individuelle Beratungsgespräche mit verschiedenen am Prozess beteiligten Personen und Kooperationspartnern
  • 3-wöchiges Berufspraktikum vor den Sommerferien
Jahrgangsstufe 10
  • Zweites Beratungsgespräch mit der Agentur für Arbeit  (Besprechung des Gutachtens, der bisherigen Entwicklung, Förderplanung, Festlegung einer Maßnahme)
  • Am Ende des Schuljahres eventuell Abschlussgespräch mit der Agentur für Arbeit
  • Bei Bedarf weitere individuelle Beratungsgespräche mit verschiedenen am Prozess beteiligten Personen und Kooperationspartnern
  • Eventuell Durchführung eines weiteren Berufspraktikums oder von Berufspraxistagen
  • Nach Bedarf individuelle Unterstützung in Form einer Übergangsbegleitung Schule-Beruf

3.2  Kooperationspartner für die Durchführung dieser Maßnahmen

Bundesagentur für Arbeit

Die Bundesagentur für Arbeit ist als Rehabilitationsträger für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zuständig. Speziell ausgebildete Rehabilitationsberater übernehmen für alle Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf bereits während der Schulzeit die Aufgaben der Berufsberatung. Ihre Aufgabe ist es die Schülerinnen und Schüler individuell und umfassend über die Möglichkeiten ihrer beruflichen Eingliederung zu beraten und sie auf dem gemeinsamen erarbeiteten Weg ins Berufsleben aktiv zu begleiten und zu unterstützen.

Integrationsfachdienst

Um junge Menschen mit Behinderung auf ihrem Weg in das Berufsleben zu unterstützen, benötigen sie eine umfassende Berufsorientierung und effiziente Unterstützung schon während der Schulzeit, sowie eine kompetente Begleitung beim Einstieg in das Arbeitsleben. Das Angebot des IFD richtet sich an Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf der Schwerpunkte Körperlich-Motorische Entwicklung, Geistige Entwicklung, Hören und Kommunikation und Sprache, sowie an alle Schülerinnen und Schüler mit Schwerbehindertenausweis.

4. Bildungsgänge und Abschlüsse

Die Europaschule Bornheim besuchen Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten. Sie werden nach Maßgaben der AO-SF des Landes NRW im Klassenverband in den Bildungsgängen der allgemeinen Schulen zielgleich, im Bildungsgang des Förderschwerpunkts Lernen und im Bildungsgang des Förderschwerpunktes Geistige Entwicklung zieldifferent unterrichtet und können die entsprechenden Abschlüsse erreichen, die in der Verordnung festgeschrieben sind:

a) für zielgleich geförderte Schülerinnen und Schüler

  • Hauptschulabschluss
  • Fachoberschulreife
  • Fachoberschulreife mit Qualifikation für die Sekundarstufe II
  • Abitur (nach 12 oder 13 Schuljahren)

b) für zieldifferent geförderte Schülerinnen und Schüler

  • Abschluss des Bildungsganges im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung
  • Abschluss des Bildungsganges im Förderschwerpunkt Lernen (nach Klasse 10)
  • In einem besonderen Bildungsgang führt die Klasse 10 zu einem Hauptschulabschluss nach Klasse 9

5. Unsere inklusive Vision

  • Ab 2022 steht uns ein Neubau zur Verfügung – dieser wird barrierefrei sein und genügend Raum für verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten bieten. Hier haben wir Platz für äußere Differenzierungs- und therapieangebote (wie z.B. aus den Bereichen der Psychomotorik, Logopädie, Ergotherapie). Auch gezielte Beratungsangebote für Kolleg*innen, Eltern, Schüler*innen und Interessierte zum Thema Inklusion können hier stattfinden.
  • Durch eine enge Kooperation mit dem ortsansässigen Sportverein „Sporteinander kann zusätzliche ein inklusives, sportliches Angebot geschaffen werden
  • Das Unterrichtsfach „Sonderpädagogik“ wird in den Fächerkanon aufgenommen. Bisher wird dies sehr intensiv angewählt, wird jedoch nur als Projektkurs angeboten.

 

Außerschulische Unternehmungen werden so geplant, dass alle teilnehmen können, der Aufbau eines Helfer- und Unterstützerkreises ist gelungen, so gibt es z. B. Patinnen und Paten aus der Ober- bzw. Mittelstufe, die Schülerinnen und Schüler aus der Unterstufe unterstützen.

Inklusion ist also mehr als die bloße Integration von „Abweichenden“ in eine sonst gleichbleibende Umgebung, sondern umgekehrt die Anpassung dieser Umgebung an die jeweiligen Voraussetzungen der Menschen, denn…

Ziel von Schule kann nicht sein, dass jede(r) gleich herauskommt,

sondern jede(r) soll anders herauskommen, als er/sie hineingekommen ist.

 

(Stand November 2021)

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